Bauwagen Ahausen
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Allgemeine Betriebserlaubnis BauwagenDer Bauwagen wurde ohne Papiere übergeben. In dieser Sache haben wir uns an den Hersteller (Roho-Werk) gewendet. Der Hersteller klärte uns über die Unbedenklichkeitserklärung auf. Diese Unbedenklichkeitserklärung wird von der zuständigen Zulassungsstelle (ca. 10,- €) ausgestellt (Rotenburg Wümme). Nach Vorstellung des Fahrzeugs wurde diese Unbedenklich-keitserklärung ausgestellt. Die, vom Landrat, ausgestellte Erklärungen wurde im Anschluss an den Hersteller versendet. Der Hersteller konnte darufhin die Ersatz-ABE für den Bauwagen erstellen. Der Hersteller hat uns hierfür ca. 17,- € inkl. der Zusendung auf dem Postweg berechnet.

Nachdem wir die Sachlage mit den "grünen Nummernschildern" (steuerfrei für Land-und Forstwirtschaftliche Betriebe)  geprüft hatten und bemerkt haben, dass die Verwendung des Bauwagens mit einer "grünen Nummer" für private und freizeitlichen Gestaltung auch als Steuerbetrug gelten gemacht werden kann, haben wir uns Rat von anderen Seiten geholt.

Verkehrssicherheit BauwagenDa es sich beim Bauwagen, dieses steht auch so in der Ersatz-ABE, um ein zulassungsfreies Fahrzeug bis 25 km/h handelt, können wir den Bauwagen auch mit einem schwarzen Folgekennzeichen bewegen.  Für diese hilfreiche Information bedanken wir uns bei  www.traktorreisen.eu. (Die sicherheitsbedingte Kennzeichnung finden Sie auf dem linken Bild). Für Fragen zum Thema nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Des Weiteren wurde die versicherungstechnische Lage durch die Versicherung des Zugfahrzeugs, unter Vorlage der Ersatz-ABE, geprüft. Daraufhin wurde das Nachfolgekennzeichen (schwarz) für den Bauwagen angebracht. 


Die obenstehende Vorgehensweise ist nach besten Wissen und Gewissen gewählt worden. Wir geben keine Gewähr, dass diese Vorgehensweise rechtlich einwandfrei ist. Viele unterschiedliche Auslegungen wurden hierzu schon eingeholt.

Des Weiteren stehen noch einige andere Themen im Fokus; die jeder vor Antritt der Fahrt für sich klären sollte.

  • welche Führerscheinklasse wird benötigt
  • wie schwer darf der Anhänger sein (schwarzes Kennzeichen)
  • gelten die Regeln, wie bei landwirtschaftlichen Fahrzeugen?

Dieses ist jedoch nur eine kurze Darstellung der rechtlichen Bestimmungen und muss auch nicht richtig wiedergegeben sein. 

Weiterer rechtlicher Hinweis (Standort/ Bauwagen):

Eine weitere rechtliche Hürde stellt der Standort des Bauwagens dar. Wird der Bauwagen nicht bewegt wird dieser zu einer baulichen Anlage. Dieses sollte dann im Vorfeld genehmigt werden. Des Weiteren ist darauf zu achten, dass das Landschafts-bild nicht beeinträchtigt wird. Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier, lesen Sie weiter.